In dem oben erwähnten Heft „Geschichte der Großen Loge von Preußen genannt Royal York zur Freundschaft“ vom Mai 1909 steht folgendes zum Innersten und Inneren Orient:

„Die Großloge Royal York hat keine sogenannten Hochgrade, da Zweck und Wesen der Freimaurerei in den drei Johannesgraden vollständig enthalten ist.

Neben der Großloge besteht jedoch die mehrfach erwähnte Institution des Innersten Orientes, der indes mit der Verwaltung von Royal York nicht das mindeste zu tun hat, sondern als eine beson­dere Abteilung der Großen Loge die Aufgabe haben soll: die wissenschaftliche Erkenntnis des wahren Wesens der Freimaurerei und geschichtliche Erforschung der Großlogensysteme aller Zeiten in geeigneter Weise zu fördern und die Einsicht in diese Entwicklung unter den Mitgliedern der Großen Loge Royal York zu verbreiten.

Unter dem Innersten Orient arbeiten die „Inneren Oriente“ an verschiedenen Johanneslogen. Diese Inneren Oriente stehen zum Innersten Orient im gleichen Verhältnis wie die Johannes­logen zur Großloge; sie haben die Aufgabe: eine begründete Einsicht in das Wesen, die Entste­hung und Entwicklung aller Großlogensysteme alter und neuer Zeit unter ihren Mitgliedern zu verbreiten und die Kenntnis der eigentümlichen Arbeitsweise der Großen Loge Royal York den Brüdern zu übermitteln. Die Mitgliedschaft zum „Inneren Orient“ kann lediglich durch Beru­fung seitens des Inneren Orientes selbst erworben werden; die Johanneslogen können daher nicht die Aufnahme ihrer Mitglieder in den Inneren Orient beantragen. Mitglieder des Inneren Orients haben das Recht, den Arbeiten der Schotten- oder Andreaslogen der Großloge zu den 3 Welt­kugeln und der Großen Landesloge beizuwohnen.“

„Die Großloge Royal York, d.h. der Verband der 72 gegenwärtig zu ihr gehörigen Johannes­logen, baut ihre Verfassung und Verwaltung auf freier konstitutioneller Grundlage auf: Die Ver­sammlung der rechtmäßig gewählten Vertreter der Johanneslogen bilden die Großlogen-Versammlung; sie ist die höchste entscheidende Stelle in allen maurerischen Verwaltungs- und Rechtssachen der Großen Loge; sie wählt den Großlogenvorstand und den Großbeamtenrat. Die Befugnisse und Pflichten der Großmeister des Großbeamtenrates, der Großloge gegenüber, den Tochterlogen usw. sind im Grundgesetz fest umschrieben.“
 
Aus dem Heft „200 Jahre Große Loge Royal York zur Freundschaft“ vom 26. Juni 1998:

„Bis 1932 gab es im Deutschen Reich 23 Innere Oriente. Hier wurde bis 1977 nach einem 1927 gestalteten Ritual gearbeitet, dann wurde das Ritual von 1899 wieder benutzt.

Nach der Dunkelheit wurde in Berlin 1947 die Tätigkeit wiederaufgenommen, ebenso gab es dann I.O. in Hamburg und Bremen. Mit der damaligen VGLvD, heute GL AFuAMvD, wurde ein Konkordat geschlossen, welches die Erkenntnisstufen anerkannte und das Recht zuließ, auch in Westdeutschland Innere Oriente einzurichten.

Der Innerste Orient der Großen Loge wurde im Oktober 1949 neu konstituiert.“

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